Sachverständiger Reinbek

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter Dipl.-Ing. (FH) Martin Bode Reinbek
Dipl.-Ing. (FH)

Martin Bode

Bausachverständiger und Baugutachter

Huusbarg 58
22359 Hamburg
Tel: 040 696 327 080
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Qualifikation

  • Dipl.-Ing. (FH)
  • Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Mitglied in der Hamburger IngenieurkammerBau (HIK)
  • Mitglied bei der Handwerkskammer Hamburg

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Reinbek steht Ihnen Dipl.-Ing. (FH) Herr Martin Bode als Sachverständiger zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Dipl.-Ing. (FH) Herr Martin Bode kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Reinbek, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Reinbek kommen bzw. sich nicht in Reinbek auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Reinbek - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Reinbek ist eine Stadt mit ca. 27.000 Einwohnern im östlichen Ballungsraum Hamburgs und gehört damit zur Metropolregion Hamburg. Sie ist in der südlichen Geest Schleswig-Holsteins gelegen.

Die Ost- und Südgrenze Reinbeks bildet die zum Mühlenteich aufgestaute, naturgeschützt Bille. Zum Teil werden die zwischen den Ortsteilen freiliegenden Flächen noch landwirtschaftlich genutzt. Geprägt vom angrenzenden Sachsenwald, bietet Reinbeck ein grünes und erholsames Stadtbild.

Zu Reinbek gehören die Stadtteile Alt-Reinbek, Hinschendorf, Schönningstedt, Neuschönningstedt, Ohe mit Büchsenschinken und das jüngere Krabbenkamp. Die nächstgrößeren direkt angrenzenden Ballungsräume sind die Hamburger Stadtteile Bergedorf und Lohbrügge.

Von der Besiedlung des heutigen Reinbeker Gebietes in bereits vorgeschichtlicher Zeit zeugen zahlreiche Hügelgräber. Die erste urkundlich überlieferte Erwähnung Reinbeks datiert allerdings erst auf das Jahr 1238 und geht auf die Gründung des gleichnamigen Zisterzienserinnenklosters zurück.

Verschont von den Zerstörungswellen des Zweiten Weltkrieges, zeigt Reinbeks Stadtarchitektur ein kontinuierliches Bild durch die Epochen norddeutscher Baugeschichte, angefangen bei der niederländischen Renaissance und alten Bauernkaten, über großbürgerliche Villen der Kaiserzeit, Klinkerexpressionismus der Weimarer Republik und Wohngroßbauten der 1970er bis hin zu einer eher behutsamen Architektur der 1990er Jahre.

Zur Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus wurden fünf Stolpersteine in Reinbek verbaut.

Zum Spazieren, Wandern und Radfahren laden die Wald- und Wiesenlandschaft in und um Reinbek sowie der Schlosspark ein. Auf der Bille und auf dem Mühlenteich werden Kanufahrten veranstaltet.

Jährlich wird in Reinbek auf dem Täbyplatz oder am Waldhaus im Sommer oder im Herbst die sogenannte „Reinbeker Sommersause“ bzw. „Reinbeker Herbstsause“ gefeiert. Bei diesen Festen treten unter anderem regionale Musiker und Coverbands auf.

Reinbek liegt in der Metropolregion Hamburg. Von Reinbek ist die Hamburger Innenstadt mit der S-Bahn-Linie S 21 in 25. Die S-Bahn verbindet Reinbek auch mit den Nachbarorten Wohltorf und Aumühle, von der Endstation der S-Bahn Aumühle aus verkehren Regionalbahnen weiter nach Schwarzenbek und Büchen. Innerhalb Reinbeks fahren mehrere Buslinien, die von den zum HVV gehörenden VHH betrieben werden.

Die Fernverkehrsstraßen B 5, A 24 und A 1 führen in die Hamburger Innenstadt bzw. in Richtung Berlin, Lübeck und Bremen.
Der nächstgelegene Fernbahnhof ist Hamburg-Bergedorf, die Bahnstrecke Hamburg

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